++ Terminhinweis ++ Lärmschutz in Saarbrücken: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes verhandelt erste Klage der Deutschen Umwelthilfe für wirksame Lärmaktionspläne
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++ Terminhinweis ++ Lärmschutz in Saarbrücken: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes verhandelt erste Klage der Deutschen Umwelthilfe für wirksame Lärmaktionspläne

Saarlouis (ots)

Es ist die erste von insgesamt sieben laufenden Klagen gegen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm in Städten - mit bundesweiter Signalwirkung: Am 5. November verhandelt das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für einen wirksamen Lärmaktionsplan in Saarbrücken. Erstmals fordert damit eine Umweltorganisation gerichtlich die Änderung eines für das ganze Stadtgebiet geltenden Lärmaktionsplans.

Im Erfolgsfall muss Saarbrücken wirksame Lärmschutzmaßnahmen wie Tempo 30 an besonders lauten Hauptverkehrsstraßen, eine langfristige Strategie zur Reduzierung des Verkehrslärms und Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete in den Lärmaktionsplan aufnehmen. In Saarbrücken sind insgesamt 71.900 Menschen gesundheitsschädlichen Dauerlärmpegeln von mindestens 55 dB(A) ausgesetzt.

Die Verhandlung ist öffentlich. DUH-Leiter für Verkehr und Luftreinhaltung Robin Kulpa steht ab 9.15 Uhr vor Ort für Interviews zur Verfügung. Für die Vermittlung und Rückfragen wenden Sie sich gern an den DUH-Newsroom.

Teilnehmende:

- Robin Kulpa, Leiter Verkehr und Luftreinhaltung DUH

- Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger

Datum:

Donnerstag, 5. November 2026 um 10.00 Uhr

Ort:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis

Sitzungssaal II

Pressekontakt:

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de

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++ Terminhinweis ++ Lärmschutz in Saarbrücken
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Deutsche Umwelthilfe e.V.: Saarlouis (ots) - Es ist die erste von insgesamt sieben laufenden Klagen gegen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm in Städten - mit bundesweiter Signalwirkung: Am 5. November verhandelt das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Klage der ...

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